Bundesregierung geht gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor

Maßnahmenpaket im Kabinett beschlossen Bundesregierung geht gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor

Hass, Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz in Deutschland. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie dagegen zu verteidigen. Dazu hat das Bundeskabinett ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.

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Nahaufnahme eines Facebook-Posts mit den Worten "Du Opfer, wie du aussiehst!" Jemand klickt mit dem Mauszeiger auf den "Gefällt mir"-Button.

Gegen Hass im Netz: Betreiber von Online-Plattformen müssen strafrechtliche relevante Inhalte künftig einer Zentralstelle melden. 

Foto: imago images / photothek

Das Maßnahmenpaket gründet auf einem gemeinsamen Entwurf von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium. Das Kabinett wird nun zeitnah die notwendigen Schritte für die Umsetzung der Maßnahmen ergreifen.

Meldepflicht bei Hasskriminalität im Netz

Betreiber von Online-Plattformen müssen strafrechtlich relevante Beiträge wie Morddrohungen oder volksverhetzende Inhalte künftig zentral melden. Dazu soll eine spezielle Stelle im Bundeskriminalamt eingerichtet werden. Dabei sollen die Provider dazu verpflichtet werden, auch die IP-Adressen der Absender solcher Postings zu übermitteln. Festgeschrieben wird die Meldepflicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz .

Hetze und Beleidigung ist strafbar - auch im Internet

Bereits jetzt ist die Anstiftung zu konkreten Straftaten und die sogenannte Volksverhetzung strafbar. Das Maßnahmenpaket sieht nunmehr im Hinblick auf die besonderen Erscheinungsformen im Internet eine Erweiterung der unter Strafe gestellten Handlungen vor. Die Strafverfolgungsbehörden sollen so eine bessere Handhabe gegen das Phänomen der Hasskriminalität im Internet haben. Konkret geplant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Anpassung des Tatbestands der Beleidigung. 

Besserer Schutz von Kommunalpolitikern

Politikerinnen und Politiker sind strafrechtlich besonders geschützt. Dieser Schutz soll nun auch auf ehrenamtlich tätige Politikerinnen und Politiker auf kommunaler Ebene erweitert werden. Dazu soll der im Strafgesetzbuch enthaltene Tatbestand der üblen Nachrede gegen Personen des politischen Lebens angepasst werden. Unter übler Nachrede wird grundsätzlich  das Verbreiten einer unwahren Aussage verstanden, die dazu geeignet ist, eine andere Person herabzuwürdigen. Eine bloße Meinungsäußerung fällt nicht hierunter. Vielmehr geht es - vereinfacht gesagt - um die Verknüpfung von falschen Tatsachenbehauptungen und Beleidigung.

Schärferes Waffenrecht

Bevor Waffenbehörden einen Waffenschein ausstellen, müssen sie künftig bei den Verfassungsschutzbehörden anfragen, ob diesen Erkenntnisse zu der Person vorliegen, die dagegen sprechen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder von verfassungsfeindlichen Vereinigungen keine Waffen mehr erhalten. Auch soll Extremisten, die bereits im Besitz einer Waffe sind, die Waffe durch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes entzogen werden können.

Besserer Schutz für Ärzte und Sanitäter

Wer im ärztlichen Notdienst oder in der Notfallambulanz arbeitet, leistet einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft. Gleichzeitig sind Sanitäter und Co. auch Gewalttaten ausgesetzt. Um sie besser zu schützen, soll das Strafgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Bereits heute gibt es Regelungen zum besonderen Schutz von Vollstreckungsbeamten, Feuerwehrleuten, Hilfskräften des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Dieser Schutz soll nun auf medizinisches Personal ausgeweitet werden.

Kontinuierliche Präventionsarbeit

Neben der Strafverfolgung setzt die Bundesregierung auch auf Prävention, um gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen. So wurde im Juli 2016 die "Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung" vorgelegt. Ziel ist, diejenigen zu fördern und zu stärken, die sich vor Ort aktiv für die Demokratie einsetzen und sich damit gegen Extremismus jeglicher Art wenden. Diese Präventionsarbeit soll fortgeführt und ausweitet werden.